Barrierefreier Eingangsbereich und Hausflur: So geht’s!

Ein schmaler Parkstreifen, mehrere Stufen zur Eingangstür und eine rutschige Fußmatte als Stolperfalle – viele Hauseingänge gestalten sich alles andere als barrierefrei. Für Rollstuhlfahrer und Menschen, die in zunehmendem Alter Mobilitätseinschränkungen entwickeln, wird der Zugang zum Wohnbereich damit zur Herausforderung. Dabei lassen sich die meisten Eingangsbereiche und Hausflure mit den richtigen Mitteln barrierefrei umbauen. Doch wie funktioniert das genau? Welche Elemente werden gebraucht und welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? Dieser Ratgeber zeigt die Möglichkeiten genau auf.

Barrierefreier Außenbereich – was zeichnet ihn aus?

Ob zum Hauseingang mehrere Stufen führen, gilt als zentraler Punkt für die barrierefreie Umgestaltung. Doch in der Realität bestimmen zahlreiche weiter Faktoren, wie komfortabel sich der Außenbereich einer Immobilie gestaltet:

  • Parkplatz: Für einen Behindertenparkplatz sollten mindestens 3,5 Meter in der Breite veranschlagt werden. Außerdem sollte er sich nur weit vom Eingang entfernt befinden.
Barrierefreier Eingangsbereich und Hausflur: Barrierefreier Außenbereich – was zeichnet ihn aus?

  • Zuwegung: Verbreiterte Gehwege geben Bewohnern mit Rollator oder Rollstuhl ausreichend Bewegungsfreiheit. Darüber hinaus sollte die Strecke zur Tür in Dämmerung, Dunkelheit und bei schlechtem Wetter vollständig ausgeleuchtet sein.
  • Bodenbeschaffenheit: Der Weg vom Parkplatz bzw. Grundstückseingang zur Haustür muss schwellenlos begehbar bzw. befahrbar sein. Ein rutschfester Untergrund gibt Rollstuhlfahrern und mobilitätseingeschränkten Personen sicheren Halt.
  • Rampen: Für Rollstuhlfahrer lassen sich Treppenstufen mit einer fest installierten Rampe überbrücken. Vor öffentlichen Gebäuden darf ihre Steigung maximal 6 Prozent betragen, in privatem Umfeld maximal 20 Prozent – je nach Kraft der Begleitperson und Antrieb des Rollstuhls.
  • Lifts: Eine Alternative zur Rampe bieten Treppenlifts, Plattformlifts oder Hublifts. Für das Außengelände muss die Anlage witterungsbeständig sein und mehrmals jährlich gewartet werden. Welche Lift-Alternative infrage kommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
  • Schmutzfänger: Fußabtreter und Schmutzfangmatten vor der Haustür dürfen nicht verrutschen und müssen Bodenniveau haben.
  • Eingang: Eine barrierefreie Haustür öffnet sich im Idealfall automatisch. Vor der Tür brauchen Rollstuhlfahrer ausreichend Raum zum Manövrieren; mindestens 1,5m*1,5m. Personen, die einen Rollator nutzen, profitieren ebenfalls von einer zusätzlichen Abstellfläche dafür vor der Haustür.
  • Klingel: Für Rollstuhlfahrer sind Klingel, Briefkasten und Gegensprechanlage im Idealfall in einer leicht erreichbaren Höhe von 85cm angebracht.
Barrierefreier Eingangsbereich und Hausflur: Welche Elemente gehören ins barrierefreie Treppenhaus?

Welche Elemente gehören ins barrierefreie Treppenhaus?

Sowohl im Einfamilienhaus als auch im Mehrfamilienhaus entscheidet eine großzügige räumliche Gestaltung über die Barrierefreiheit. Im Detail garantieren diese Elemente den mobilitätseingeschränkten Bewohnern die Erschließung des Hauses und der oberen Etagen:

  • Manövrierfläche: Ein Freiraum von mindestens 1,5m im Quadrat hinter der Haustür ermöglicht es Rollstuhlfahrern, nach dem Einfahren zu wenden und die Tür hinter sich zu schließen.
  • Lift: Aufzüge, Homelifts, Plattform- und Treppenlifts bringen mobilitätseingeschränkte Hausbewohner in die oberen Stockwerke. Falls der Einbau eines Innenlifts in einer denkmalgeschützten Immobilie oder einem schmalen Treppenhaus nicht möglich ist, besteht die Alternative eines Außenaufzuges.
  • Bei Sehbehinderung: Für Sehbehinderte sollten Personenaufzüge über eine akustische Geschossansage sowie über Bedienelemente in Brailleschrift verfügen.
  • Wartebereich: Auf den Treppenabsätzen sollte es Raum für eine Wartezone geben: Für Menschen, die sich zwischen den Treppenabschnitten ausruhen wollen, oder Personen, die einen entgegenkommenden Treppenlift passieren lassen, bevor sie die Treppe betreten.
  • Sicherheit: Beidseitige Handläufe, Stufenmarkierungen, eine kontrastreiche Gestaltung der Treppenstufen und Absätze sowie Stufenunterschneidungen von maximal 2 Zentimetern erleichtern sowohl mobilitätseingeschränkten als auch sehbehinderten Personen das Treppensteigen.
  • Abstellplatz: Bewohner einer rollstuhlgerechten Etagenwohnung verfügen idealerweise über ausreichend Abstellfläche vor der Wohnungstür, damit sie dort vom Straßenrollstuhl in den Zimmerrollstuhl überwechseln können.

Dürfen Mieter ihren Eingangsbereich barrierefrei umbauen?

Prinzipiell haben Mieter das Recht, ihre Wohneinheit barrierefrei zu erreichen. Wer etwa in einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug lebt oder ein Einfamilienhaus mit Außentreppen bewohnt, darf in Abstimmung mit seinem Vermieter einen geeigneten Lift einbauen. Hier wägt die deutsche Gesetzgebung die Interessen des Mieters und des Eigentümers ab, wobei der Mieter in den meisten Fällen den Vorzug erhält. In der Praxis heißt das: Die Kosten für den barrierefreien Umbau muss der Mieter tragen, während der Vermieter eine Sicherheitsleistung verlangen kann, die den Rückbau abdeckt. Sollte der Mieter also irgendwann ausziehen, darf der Vermieter darauf bestehen, dass wieder alles zurückgebaut wird.

Barrierefreier Eingangsbereich und Hausflur: Dürfen Mieter ihren Eingangsbereich barrierefrei umbauen?

Barrierefreie Treppenhäuser im Mehrfamilienhaus – wer zahlt?

Ob in Neubauten eine Pflicht für Personenaufzüge besteht, regeln die Landesbauordnungen in §39.4. Demnach sind Aufzüge in NRW für Bauten ab dem vierten Stockwerk gefordert; in Berlin erst ab dem fünften Stockwerk. Für Mieter besteht in einem Treppenhaus ohne Lift die Option, auf eigenen Kosten einen Treppen- oder Plattformlift zu installieren. Falls das Gebäude einer Eigentümergemeinschaft gehört, entscheidet die Eigentümerversammlung über den Einbau eines Lifts im Treppenhaus. Sollte nur ein einzelner Wohnungseigentümer dieses Interesse haben, muss die Gemeinschaft den Lift-Einbau dulden. Der Initiator trägt die Kosten dafür selbst, darf dafür aber den Aufzug auch exklusiv nutzen. Falls zwei Drittel der Eigentümergemeinschaft dem Vorhaben zustimmen, kann der Lift aus Rücklagen finanziert bzw. die Kosten auf die Gemeinschaft umgelegt werden. In diesem Fall haben alle Eigentümer bzw. ihre Mieter das Recht, den Aufzug im Bedarfsfall zu benutzen.