Zuschüsse: Diese Zuschussförderungen sind in Bezug auf Barrierefreiheit möglich

Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden und im Alltag ist für Menschen mit Einschränkungen die einzige Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ob nun durch das Alter, durch Krankheit oder durch einen Unfall – Beeinträchtigungen der Mobilität oder auch andere körperliche Probleme können jeden zu jeder Zeit treffen. Immerhin gelten hierzulande 7,9 Millionen Menschen als schwerbehindert.

In einer solchen Situation stehen Betroffene jedoch nicht selten vor einer weiteren Problematik: Entsprechende Umbauten und Beschaffungen von Hilfsmittelns kosten Geld. Zum Glück gibt es staatliche Zuschüsse, die die finanzielle Bilanz deutlich aufhellen. Doch welche sind das und was ist dabei genau zu beachten?

Wie funktionieren Zuschüsse im Bereich der Barrierefreiheit?

Wer auf Zuschüsse bauen möchte, kann diese aus verschiedenen Fördertöpfen erhalten. Die Funktionsweise ist dabei weitgehend gleich: Der Antragsteller beantragt den Zuschuss für eine bestimmte Maßnahme und erhält später einen bestimmten Betrag als Zuschuss. Dessen Höhe kann auf unterschiedliche Art und Weise bemessen werden:

  • Bestimmter Anteil an den Kosten (Begrenzung durch einen maximalen Förderkostenbetrag)
  • Fixer Betrag mit einem Höchstbetrag
  • Anteilsmäßige Förderung, die als Basis das Einkommen des Betroffenen heranzieht (je niedriger das Einkommen, desto höher der Zuschuss)

Eins gilt jedoch grundsätzlich immer: Der Zuschuss darf niemals die tatsächlichen Ausgaben übertreffen. Antragsteller erhalten also auf diesem Weg unter dem Strich kein zusätzliches Geld zur freien Verfügung.

Welche Zuschüsse stehen zur Förderung zur Verfügung?

Barrierreduzierung und altersgerechtes Umbauen werden von staatlichen Institutionen als grundsätzlich förderfähig betrachtet. Aus diesem Grund existieren auch verschiedene Fördertöpfe. Der Unterschied liegt häufig in der jeweiligen Situation des Betroffenen, wie die folgende Aufstellung zeigt:

KfW-Zuschuss (Programm Barriere-Reduzierung Nr. 455-B)

Der KfW-Zuschuss dürfte die bekannteste Förderung in diesem Bereich darstellen. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass hier jeder Eigenheimbesitzer zugreifen kann. Der KfW-Zuschuss hängt somit nicht von einem konkreten Bedarf ab. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, Maßnahmen zur Barrierefreiheit vorsorglich durchführen zu lassen. Zum einen steigert dies den Wert der Immobilie und die Eigentümer haben für das Alter bereits vorgesorgt.

Die Modalitäten der Förderung sehen einen anteiligen Zuschuss vor, der je nach Art der Maßnahmen unterschiedlich hoch ausfällt: 

  • Einzelmaßnahmen:                      bis zu 10 % der förderfähigen Kosten
  • Standard „Altersgerechtes Haus“:  bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten

Zusätzlich sieht das Programm eine Kostengrenze von 50.000 Euro vor. Wer also einzelne Maßnahmen in Angriff nimmt, kann dafür maximal 5.000 Euro Zuschuss erhalten. Wird eine Immobilie auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ gebracht, ist ein Zuschuss von maximal 6.250 Euro (12,5 % von 50.000 Euro) drin.

KfW-Zuschuss (Programm Barrierereduzierung Nr. 455-B)

Achtung:

Die Förderung ist innerhalb eines Jahres auf die Ausstattung der Fördertöpfe begrenzt. Werden diese durch die Anzahl an Anträgen ausgeschöpft, pausiert die Förderung bis zur Freigabe neuer Gelder.

Zuschuss durch die Pflegeversicherung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, von der Pflegeversicherung einen Zuschuss nach „40 SGV XI Abs. 4 zu erhalten. Sofern Maßnahmen das individuelle Wohnumfeld einer pflegebedürftigen Person verbessern, wird ein Zuschuss von 4.000 Euro pro Person gewährt. Wird eine Förderung für eine Wohneinheit mit zwei pflegebedürftigen Personen beantragt, sind sogar 8.000 Euro Förderung möglich (Obergrenze: 16.000 Euro unabhängig von der Personenzahl). Grundsätzlich sollte hier jedoch beachtet werden: Die Förderung erhalten nur Personen, für die bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Beispiel: Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm

Ein gutes Beispiel für die Förderung auf Landesebene stellt das Förderprogramm zur Barrierefreiheit in Thüringen dar. Wer Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts gegenfinanziert und einen Eigenanteil einbringen kann, erhält bis zu 80% der förderfähigen Kosten als Zuschuss erstattet. Als Obergrenze der Gesamtkosten werden hier für Privatpersonen 10.000 Euro angesetzt. Somit läge der maximale Zuschuss bei 8.000 Euro, was jedoch immer noch äußerst attraktiv ist.

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Der Zuschuss lässt sich zudem auch auf mehrere Maßnahmen aufteilen, bis er aufgebraucht ist. Danach lässt sich erst wieder ein neuer Zuschuss beantragen, wenn sich die eigene Pflegesituation maßgelblich ändert (z.B. neuer Pflegegrad).

Zuschüsse auf Landes- und Kommunalebene

Auch die einzelnen Bundesländer und vereinzelt sogar Kommunen haben ergänzende Förderprogramme aufgelegt, die zum Teil attraktive Zuschüsse ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten Betroffene unbedingt in ihrer Region nach passenden Zuschüssen suchen, da so der alters- und behindertengerechte Umbau am Ende noch günstiger wird.

Zuschüsse durch Reha-Träger

Zuschüsse durch Reha-Träger

Eine weitere Quelle für mögliche Förderzuschüsse stellen sogenannte Reha-Träger dar. Diese variieren je nach Grund für die Beeinträchtigung sowie dem Ziel. Ist die Situation durch einen Arbeitsunfall entstanden, stehen die Chancen auf Zuschüsse durch die gesetzliche Unfallversicherung gut. Soll zudem eine Wiedereingliederung in den Job gelingen, können auch die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft hilfreiche Adressen sein.

Die Förderung bemisst sich in diesem Zusammenhang nicht selten am jeweiligen Einkommen des Betroffenen. Je geringer der Verdienst, desto höher der Kostenzuschuss. 

Unter dem Strich existieren also verschiedene Möglichkeiten, altersgerechte Umbauen und weitere Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung staatlich fördern zu lassen. Es ist fast immer zu empfehlen, alle Möglichkeiten zu prüfen und am Ende das Maximum an möglicher Förderung für die eigenen Vorhaben herauszuholen. So lassen sich die Kosten niedrig halten und der Weg zu einem selbstbestimmten Leben steht wieder offen.