Häusliche Pflege durch Angehörige

Kommt es innerhalb der Familie zu einem Pflegefall, entscheiden sich nicht wenige Nagehörige dazu, die eigenen Eltern oder andere Verwandten pflegerisch zu betreuen. Doch eine solche Form der Pflege bedeutet die für die Pflegenden oft einen herben Einschnitt im eigenen Leben: Sowohl Freizeit als auch der Job leiden darunter fast zwangsläufig. Darüber hinaus stehen Betroffene gerade am Anfang vor der Frage: Wie soll das alles funktionieren? Was ist zu beachten und welche finanzielle Unterstützung ist möglich? Genau diese Fragen sollen nun etwas genauer geklärt werden.

Plötzlich Pflegefall: Was gibt es für Angehörige zu tun?

Auch wenn sich der Zustand einer betroffenen Person bis hin zur Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen schleichend entwickelt, ist der letzte Schritt trotzdem oft ein punktuelles Ereignis. Angehörige stehen dann oft erst einmal vor der Frage: Was ist jetzt zu tun?

Die folgenden Schritte sind zu Beginn besonders wichtig:

Die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen

Auch wenn der Wille zur Pflege bei vielen Angehörigen vorhanden ist, sollten diese stets auch nach der Machbarkeit fragen. Dazu gehören folgende Fragen:

  • Wie viel Zeit wird die Pflege in Anspruch nehmen?
  • Welche Aufgaben werden dabei anstehen?
  • Bin ich körperlich in der Lage, diese Aufgaben zu übernehmen?
  • Halte ich die Umstellung im Leben auch psychisch durch?
  • Kann ich die pflegebedürftige Person auch im Hygienebereich pflegen?
Plötzlich Pflegefall: Was gibt es für Angehörige zu tun?

Zusätzlich ist es wichtig, das eigene Wissen zu prüfen. Sollte es hier Lücken geben, kann eventuell ein Pflegekurs helfen. Diese werden im Normalfall von der Pflegekasse finanziert.

Die Veränderungen schon vorher klarmachen

Der Alltag der Pflegeperson wird sich radikal verändern. Oft wird die Pflege zusätzlich zum Job vollzogen und es bleibt am Ende deutlich weniger Zeit für sich selbst. Darüber hinaus entstehen noch weitere potenzielle Probleme:

  • Weniger Zeit für die eigene Familie
  • Höhere finanzielle Belastung
  • Schlechtes Gewissen gegenüber allen Beteiligten
  • Gefahr von Depressionen (bei Pflegeperson und pflegebedürftiger Person)

Wer die potenziellen Probleme im Voraus kennt, kann sich zumindest ansatzweise vorbereiten. Dabei sollten auch die anderen Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) mit einbezogen werden. Gerade durch eine gemeinsame Koordination lassen sich einige Hürden zumindest vermindern.

Die Veränderungen schon vorher klarmachen

Zusätzliche Hilfe organisieren

Eine vollständige Pflege ist von auch von einer angehörigen Person nicht allein zu leisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, schon zu Beginn potenzielle Hilfe zu organisieren. Mögliche Quellen sind:

  • Weitere Angehörige: Wer im Kreis der Familie nach möglicher Hilfe sucht, muss dabei klarmachen, dass es hier nicht hin und wieder um einen Besuch geht. Vielmehr müssen die Angehörigen verbindlich zusagen, bestimmte Aufgaben zu bestimmten Zeiten zu übernehmen. Nur so kann die Hauptpflegeperson ihren Alltag mit dieser Hilfe planen.
  • Tages- und Nachtpflege: Existieren in der Umgebung Einrichtungen, die Tages- und Nachtpflege anbieten? Auf diese Weise lassen sich Auszeiten wegen Krankheit oder Urlaub überbrücken. Darüber hinaus ist eine Tages- oder Nachtpflege jedoch auch als kontinuierliche Unterstützung denkbar.
  • 24-Stunden-Pflege: Auch die „24-Stunden-Pflege“ durch ausländische Hilfskräfte kann ein Modell darstellen, um gerade die häusliche Pflege sowie Grund- und Intimpflege zu gewährleisten.

Aus Basis der eigenen Möglichkeiten und der zusätzlichen Hilfe lässt sich letztlich die Pflege organisieren. Anhand des Betreuungsbedarfs kann nun festgelegt werden, wer wann den Pflegebedürftigen betreut.

Wichtig: Staatliche Unterstützung für pflegende Angehörige

Neben dem Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige noch weitere Unterstützung durch staatliche Stellen. Diese enthält unter anderem die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit mit erhöhtem Kündigungsschutz zeitweise zu reduzieren. Die schafft das nötige Zeitbudget für die Pflege. Weitere Informationen dazu haben wir hier bereitgestellt.

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Finanzielles: Pflegegrad beantragen

Die finanzielle Basis für die Pflege erfolgt meistens durch Zuschüsse der Pflegekasse. Diese werden jedoch erst gewährt, wenn der medizinische Dienst (MD) der pflegebedürftigen Person einen gewissen Pflegegrad zugewiesen hat. Aus diesem Grund sollte möglichst schnell ein entsprechender Antrag gestellt werden, um die Pflegebegutachtung zu absolvieren. Hier ist es hilfreich, die Kosten für die Pflege vorher schon zu dokumentieren, um einen möglichst realistischen Pflegegrad zu erhalten.

Je nach Pflegegrad wird von der Pflegekasse monatlich ein Pflegegeld (für Angehörige) zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) ausgezahlt. Pflegesachleistungen für Pflegedienste oder Pflegekräfte werden mit 724 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.095 Euro (Pflegegrad 5) bezuschusst. Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wird anteilsmäßig mit dem Pflegegeld verrechnet.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen

Heute existieren viele Möglichkeiten, die Pflege durch Pflegehilfsmittel in den eigenen vier Wänden zu vereinfachen. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegebett
  • Toilettenstuhl
  • Badewannenlift
  • Badewannensitze und Duschsitze

Diese Pflegehilfsmittel können bei der Pflegekasse beantragt werden. Im Normalfall übernimmt die Pflegekasse 90 % der Kosten, wobei der Eigenanteil zusätzlich auf 25 Euro pro Hilfsmittel begrenzt ist. Achtung: Eine Erstattung erfolgt normalerweise erst, wenn ein Pflegegrad zugeteilt wurde.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen

Hilfsmittel sollen der pflegebedürftigen Person hingegen den normalen Alltag erleichtern. Sie werden von der Krankenkasse erstattet (Eigenanteil von 5 bis 10 Euro) und benötigen entweder ein ärztliches Rezept oder einen Antrag direkt bei der Kasse. Typische Hilfsmittel sind:

  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Hörgerät

Zusätzlich können auch barrierereduzierende Baumaßnahmen wie ein Treppenlift oder eine ebenerdige Dusche wichtig werden. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bi zu 4.000 Euro, sofern ein Pflegegrad vorliegt.