Treppenlift Voraussetzungen
Die Wohnung oder das Haus soll barrierefreier werden und daher soll ein Treppenlift eingebaut werden? Das ist eine sehr gute Entscheidung! Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen für den Einbau und die problemlose Nutzung eines Treppenlifts? Kann in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus überhaupt ein Treppenlift eingebaut werden? Wir klären alle Fragen zum Thema Treppenlift Voraussetzungen!
Bauliche Treppenlift Voraussetzungen
Für den Einbau eines Treppenlifts gibt es verschiedene bauliche Voraussetzungen. Diese sind allerdings weniger strikt, als man denken könnte. Der Einbau eines Treppenliftes ist in fast allen Fällen problemlos möglich. Das liegt vor allem daran, dass die Treppen in der Regel nach DIN-Norm gebaut werden – somit gibt es bei den meisten Treppen vom Aufbau keinen großen Unterschied.
Treppenart & Treppenform
Es spielt für den Einbau eines Treppenlifts keine Rolle, welche Form die Treppe hat. Sie kann gerade verlaufen oder auch Kurven aufweisen. Die Schienen für den Treppenlift werden individuell gefertigt und an die Form der Treppe angepasst – so ist der Einbau eines Treppenlifts auf fast allen Treppen möglich, unabhängig von der Form oder Art der Treppe.
Lichtraumprofil und Mindestlaufbreite
Wichtig für den Einbau des Treppenlifts ist das sogenannte Lichtraumprofil der Treppe. Dieses beschreibt den Bereich der Treppe, der unbebaut und begehbar ist, also den „lichten Raum“.
Die Durchgangshöhe des Lichtraumprofils muss mindestens zwei Meter betragen und wird von der Vorderkante der Trittstufe gemessen. Die Mindestlaufbreite einer Treppe beträgt laut gesetzlicher Verordnung mindestens einen Meter. Der Treppenlift darf diese Abmessungen maximal 50 Zentimeter in der Höhe und 20 Zentimeter in der Breite reduzieren.
Achtung:
Die Mindestlaufbreite beschreibt einzig und allein die nutzbare bzw. begehbare Fläche der Treppe. Das Geländer und andere Treppenmerkmale werden nicht dazugezählt – diese gehören zur Treppenlaufbreite, die die Breite der gesamten Treppe beschreibt.
Besonders schmale Treppen können mit einem zusammenklappbaren Treppenlift ausgestattet werden, um die Mindestlaufbreite möglichst breit zu lassen. In der Regel ist ein zusammengeklappter Treppenlift etwa 30 bis 35 Zentimeter breit. Beträgt die nutzbare Fläche einer Treppe also nur 100 Zentimeter, wird sie durch den Treppenlift zu weit reduziert – in diesem Fall könnte ein Treppenlift nicht eingebaut werden.
Diese Regelungen gelten besonders strikt für öffentliche Gebäude, Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser, da es von hoher Bedeutung ist, dass Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Eine Treppe mit zu geringer Mindestlaufbreite kann nicht als ordentlicher Fluchtweg dienen.
Weiteres
Die Anzahl der Etagen ist weitgehend unbegrenzt und somit keine Voraussetzung für den Einbau eines Treppenlifts. Wie bereits erwähnt, werden die Schienen für den Treppenlift individuell gefertigt, das heißt auch die Länge und die Menge der Schienen unterliegen keinen Beschränkungen. Allerdings steigt natürlich der Preis für den Treppenlift, je länger die Schienen sind, bzw. je mehr Schienen benötigt werden.
Auch das Material der Treppe ist keine Voraussetzung für einen Treppenlift. Die Treppe kann aus Metall, Holz, Stein, Marmor oder anderen Materialien bestehen. Dasselbe gilt für die Wände und den Boden. Mit modernen Bohr- und Befestigungstechniken kann ein Treppenlift auf so gut wie jeder Treppe angebracht werden.
Treppenlift Voraussetzungen für Mieter
Grundsätzlich besteht für Mieter ein Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu der Wohnung. Ist es dem Mieter nicht möglich, die Wohnung über die Treppe eigenständig und ohne Hilfe von anderen Personen zu erreichen, ist der Vermieter verpflichtet, den Einbau eines Treppenlifts zu erlauben. Dazu müssen Sie Ihre Behinderung oder andere Einschränkung allerdings nachweisen können. Für die Kosten des Treppenlifts inklusive Einbau und Rückbau ist allerdings der Mieter verantwortlich, nicht der Vermieter. Zusätzlich kann der Vermieter eine Kaution verlangen, die zur Absicherung durch eventuelle Schäden beim Rückbau dient.
Es kann allerdings auch sein, dass der Eigentümer des Hauses dem Einbau eines Treppenlifts widerspricht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Treppenliftbau verweigert werden, zum Beispiel wenn andere Hausbewohner durch den Treppenlift bei der Benutzung der Treppe eingeschränkt oder gefährdet werden. Auch wenn der Vermieter ein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache aufweist, kann die Zustimmung zum Lifteinbau verweigert werden.
Treppenlift Voraussetzungen für Eigentümer
Bei den Voraussetzungen für Eigentümer wird zwischen Hauseigentümern und Wohnungseigentümern unterschieden.
Wohnungseigentümer
Personen, die eine Eigentumswohnung benutzen, können nicht einfach so einen Treppenlift im Treppenhaus einbauen lassen. Sie müssen sich vorher das Einverständnis der Eigentümerschaft einholen. Der Einbau eines Treppenlifts ist eine Veränderung des Wohneigentumsgesetzes. Daher muss die Mehrheit der Stimmberechtigten der Eigentümerversammlung dem Einbau des Treppenlifts zustimmen. Sollte die Mehrheit dagegen stimmen, darf der Einbau des Treppenlifts nicht durchgeführt werden. Unter Umständen kann ein Anspruch auf einen Treppenlift aber vor Gericht geltend gemacht werden.
Hauseigentümer
Hauseigentümer haben die geringsten Einschränkungen beim Einbau eines Treppenlifts. Sie brauchen in der Regel keine Zustimmung von Dritten, um den Treppenlift einbauen lassen zu dürfen. Das gilt allerdings nur, solange das Haus selbst genutzt wird und nicht von einem Mieter. Auch sonst dürfen keine weiteren Parteien betroffen oder beeinträchtigt sein. Der Treppenlift muss sich außerdem im Innenbereich des Hauses befinden. Zusätzlich gelten natürlich die baulichen Mindestanforderungen, die oben bereits ausführlich beschrieben wurden.
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