Garantie und Gewährleistung: Das ist bei Treppenliften wichtig

Der Kauf eines Treppenlifts gestaltet sich heute deutlich komplizierter als zunächst gedacht. Dies liegt vor allem an den vielen Anbietern, die ihre Leistungen zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund nutzen heute viele Verbraucher die Möglichkeit, die vielen Anbieter in der eigenen Region einem Angebotsvergleich zu unterziehen, um am Ende wirklich die persönlich beste Lösung finden zu können.

Dazu gehören auch Leistungen im Bereich der Garantie und die gesetzliche Gewährleistung. Im Alltag werden diese beiden Begriffe gerne verwechselt. Genau deshalb werden sie nun einzelnen beschrieben und voneinander abgegrenzt. Darüber hinaus erfahren Treppenlift-Käufer, was sie diesbezüglich beachten sollten.

Gewährleistung vs. Garantie – wo liegen die Unterschiede?

Auch wenn es eine gewisse Verwechslungsgefahr gibt, meinen die Garantie und Gewährleistung doch jeweils etwas anderes. Die folgenden Definitionen dürften dies etwas klarer machen:

Gewährleistung: Haftung für Mängel an einem Produkt

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung, nach der der Käufer einer Sache erwarten kann, dass diese den vereinbarten Zweck auch erfüllt (§434 BGB). Liegt schon vor dem Verkauf ein Mangel vor, haftet der Verkäufer und muss den Mangel beseitigen oder einen funktionsfähigen Ersatz liefern. Diese Mängelhaftung verjährt laut §438 BGB Abs. 1 Nummer 3 erst nach zwei Jahren.

Die Gewährleistung ist also gesetzlich vorgeschrieben und kann vom Verkäufer nicht außer Kraft gesetzt werden.

Gewährleistung vs. Garantie – wo liegen die Unterschiede?

Gewährleistung: Bei gebrauchten Treppenliften verkürzt

Gebrauchte Treppenlifte erfreuen sich aufgrund des deutlich geringeren Preises einer großen Beliebtheit. Wer einen gebrauchten Treppenlift kauft, muss mit einer verkürzten Gewährleistung rechnen. Verkäufer haben hier das Recht, die Gewährleistung auf 12 Monate zu verkürzen. Aus diesem Grund sollten Käufer darauf bestehen, dass typische Verschleißteile am Treppenlift bereits zu Beginn gegen neue ausgetauscht werden.

Zusätzlich lohnt es sich, zusätzliche Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen. Doch Achtung: Je nach Anbieter bringen diese mitunter einen Aufpreis mit sich. Garantie: Freiwillige Haftung für Funktionsfähigkeit

Die Garantie geht weiter als die Gewährleistung und ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Dieser macht darin gewisse Zusagen. In Bezug auf Treppenlifte könnte dies zum Beispiel bedeuten, dass innerhalb des Garantiezeitraums alle nicht mutwillig oder grob fahrlässig verursachten Schäden kostenfrei repariert werden. Hier geht es also nicht darum, dass der Treppenlift vor der Lieferung mängelfrei war, sondern auch um neu entstehende Schäden.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie noch einmal genauer auf:

MerkmalGewährleistungGarantie
Gesetzlich vorgeschriebenJaNein
Gültigkeit2 JahreJe nach Vereinbarung
Haftung des VerkäufersFür Mängel, die schon vor der Lieferung bestanden habenJe nach Vereinbarung (Z.B.: alle Schäden an „Nicht-Verschleißteilen“ während des Garantiezeitraums)

Tabelle 1: Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Beweislast: Vorsicht bei der Gewährleistung

Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast eigentlich beim Verbraucher. Dieser muss nachweisen, dass ein bestimmter Mangel am Treppenlift schon vor der Auslieferung bestanden hat. In §477 BGB wird jedoch eine Beweislastumkehr für die ersten 12 Monate festgelegt. Innerhalb der ersten 12 Monate muss also der Verkäufer nachweisen, dass ein bestimmter Mangel nicht schon vorher bestanden hat.

Garantie und Gewährleistung

Da die Beweislast in solchen Fällen schwierig ist, ist davon auszugehen, dass der Verkäufer innerhalb der ersten 12 Monaten alle Schäden repariert, die nicht offensichtlich erst nachträglich entstanden sind. Danach wird es allerdings schwierig: Für den Käufer ist es genauso schwierig, einen Nachweis zu erbringen, dass ein Mangel schon vor der Auslieferung entstanden ist.

Das ist in Bezug auf die Garantie zu beachten

Bietet der Verkäufer eine Garantie an, werden im Normalfall Reparaturen aller Art innerhalb des Garantiezeitraums übernommen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Reparaturkosten und Anfahrt
  • Kosten für Ersatzteile

Für die Garantie wird ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen. Zusätzlich verlangen viele Verkäufer für besondere Garantieleistungen einen Aufpreis.

Welche Garantiezeiten sind möglich?

Die Länge der möglichen Garantie hängt jeweils vom Anbieter und vom entsprechenden Treppenlift-Modell ab. In vielen Fällen ist ein Zeitraum von 24 Monaten gängig. In Einzelfällen kann die Garantie jedoch auch bis zu 10 Jahren betragen. Oft wird dies an bestimmte Bedingungen wie ein langfristigen Wartungsvertrag geknüpft. Der Anbieter kann auf diesem Weg auf sichere Einnahmen aus dem Wartungsvertrag bauen und der Kunde hat die Garantie, dass alle nötigen Reparaturen auch angegangen werden – eine Win-Win-Situation.

Achtung:

Wird der Treppenlift jedoch unsachgemäß genutzt, kann dies zum Erlöschen der Garantie führen.

Treppenlift zur Miete: Ist auch hier eine Garantie möglich?

Wird ein Treppenlift gemietet, sollten Mieter auch hier auf die Regelungen in Bezug auf die Garantie achten. Im Idealfall kümmert sich der Anbieter während der Mietdauer um alle Reparaturen und sorgt somit dafür, dass der Treppenlift uneingeschränkt funktionstüchtig bleibt. Dies lässt sich allerdings nur sicherstellen, wenn Kunden den Mietvertrag im Detail durchlesen und explizit nach Garantieleistungen fragen.