Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: So sieht es mit finanzieller Förderung und Unterstützung aus

In Deutschland leben 3,1 Millionen schwerbehinderte Menschen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Etwa die Hälfte von ihnen ist aktuell in den Arbeitsmarkt integriert, wobei diese Rate in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Dennoch liegt die Erwerbstätigenquote weit unter der von Menschen ohne Behinderung (75,2 Prozent). Eine bessere Inklusion von Behinderten in den Arbeitsmarkt erfordert barrierefreie Arbeitsplätze. Viele Arbeitgeber wollen sie gern anbieten, aber fragen sich, welche finanziellen Fördermöglichkeiten bestehen.

Was bedeutet Barrierefreiheit am Arbeitsplatz?

Der Begriff Barrierefreiheit kann für jeden Menschen mit Behinderung andere Faktoren beinhalten – je nachdem, ob jemand in seiner Mobilität, seinem Gehör oder seinem Sehsinn eingeschränkt ist.

So können Arbeitsplätze barrierefrei umgestaltet werden:

  • Optimieren der visuellen Wahrnehmbarkeit: Hierzu zählen eine bessere Beleuchtung, das Vergrößern von Schriften und das Verstärken von Kontrasten.
  • Optimieren der taktilen Wahrnehmbarkeit: Menschen mit Sehbehinderung orientieren sich an Reliefplänen, fühlbaren Leitsystemen und Beschriftungen in Brailleschrift. Piktogramme können Personen mit kognitiven Einschränkungen unterstützen.
  • Optimieren der auditiven Wahrnehmbarkeit: Hier wird die Sprachverständigung verbessert, indem Störgeräusche minimiert und raumakustische Verbesserungen geschaffen werden.
Finanzielle Förderung Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: So können Arbeitsplätze barrierefrei umgestaltet werden:
  • Zwei-Sinne-Prinzip: Am barrierefreien Arbeitsplatz sollten zentrale Informationen immer vollständig durch zwei Sinne erfassbar sein. So können auch Menschen mitarbeiten, die mit Einschränkungen in einem Sinneskanal leben.

Wichtig für barrierefreie Innenräume:

  • Flure sollten mindestens 1,5m breit sowie 2,2m hoch sein.
  • Sämtliche Verkehrswege müssen sicher, großzügig und kontrastreich angelegt werden.
  • Für Rollstühle müssen Rampen und Abstellplätze eingeplant werden.
  • Alle Bedienelemente und Automaten sollten in verschiedenen Höhen platziert werden, damit sie allen Arbeitern bequem zugänglich sind.
  • Das Zwei-Sinne-Prinzip prägt auch die Leit- und Orientierungssysteme: Sie sollten visuell und taktil erschlossen werden können.
Finanzielle Förderung Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Das charakterisiert den barrierefreien Außenbereich:

Das charakterisiert den barrierefreien Außenbereich:

  • Behindertenparkplätze mit einer Breite von mindestens 3,5m
  • Breite Wege mit einem schwellenlosen und rutschhemmenden Bodenbelag
  • Rampen oder Hublifts zum Überbrücken von Höhendifferenzen im Eingangsbereich
  • Ein visuelles und taktiles Leitsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip

Welche Pflichten bestehen für den Arbeitgeber?

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass sämtliche Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern stets 5 Prozent schwerbehinderte Personen beschäftigen müssen. Setzen Arbeitgeber diese Vorschrift nicht in die Realität um, müssen sie Ausgleichabgaben zahlen. Diese Gelder verwenden wiederum die Arbeitsagenturen und Integrationsämter zur Unterstützung von Inklusionsmaßnahmen. Falls Unternehmen ihre Arbeitsplätze barrierefrei gestalten wollen, müssen sie sich an die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3a.2) und die DIN 18040-1 zum barrierefreien Bauen halten. Kern der Arbeitsstättenverordnung ist die Vorgabe, dass sämtliche Anlagen, Transportmittel, Arbeitsmittel, Kommunikationswege und Informationsverarbeitungssysteme von behinderten Personen selbstständig und unbeschränkt genutzt werden können.

Welche Maßnahmen zu Barrierefreiheit am Arbeitsplatz werden finanziell gefördert?

Laut § 164 Abs. 4 SGB IX obliegt es zunächst dem Arbeitgeber selbst, seine Arbeitsplätze im Sinne der Barrierefreiheit auszugestalten. Eine Ausnahme liegt aber vor, wenn die Umgestaltung nicht zumutbar oder unverhältnismäßig teuer wäre. Förderungen kann jeder Arbeitgeber beim zuständigen Integrationsamt beantragen, wobei die Höhe der Unterstützung stets auf einer Einzelfallentscheidung basiert. Das Amt berücksichtigt dabei auch, ob eine Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten lediglich erfüllt wird oder ob schwerbehinderte Personen über die Beschäftigungspflicht hinaus eingestellt werden sollen.

Förderungsfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten, Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte.
  • Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen für Personen mit Schwerbehinderung.
  • Anschaffung von notwendigen technischen Arbeitshilfen sowie deren Wartung, Reparaturen und der Anleitung zur Nutzung.
  • Sonstige Maßnahmen, die eine dauerhafte Beschäftigung schwerbehinderter Personen ermöglichen.

Die Integrationsämter sind angehalten, Maßnahmen nur zu fördern, wenn sich der Arbeitgeber in angemessener Weise daran beteiligt. Möglich sind Zuschüsse und Darlehen bis zur vollen Kostenhöhe.

Was fördert die Agentur für Arbeit?

Auch die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen, die Schwerbehinderte beschäftigen wollen, mit unterschiedlichen Programmen. Das sind die wichtigsten:

  • Zuschüsse zur Ausbildung:

Wenn die Ausbildung von Schwerbehinderten im betreffenden Betrieb ohne Hilfe nicht möglich ist, kann das Unternehmen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung beantragen. Dies senkt Hürden für eine Beschäftigung.

  • Arbeitshilfen:

Sind für die barrierefreie Ausgestaltung von Ausbildungsplätzen und Arbeitsplätzen Hilfsmittel nötig, bezuschusst die Agentur für Arbeit auch diese.

Finanzielle Förderung Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Was fördert die Agentur für Arbeit?
  • Probebeschäftigung:

Hier erstattet die Arbeitsagentur die Kosten für eine dreimonatige Probebeschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, wenn diese Maßnahme die Möglichkeit zu einer dauerhaften Eingliederung verbessern kann.

  • Eingliederungszuschuss:

Dieser Zuschuss fließt als Teil des Arbeitsentgelts für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer und orientiert sich in seiner Höhe an den Anforderungen, die ein Arbeitsplatz stellt, bzw. der Minderleistung, die ein Arbeitnehmer erbringt.

  • Unterstützte Beschäftigung

Hier finanziert die Arbeitsagentur die Kosten für einen Trainer, der einen schwerbehinderten Arbeitnehmer bis zu 36 Monate lang bei der betrieblichen Qualifizierung am Arbeitsplatz begleitet. So wird der Beschäftigte damit vertraut gemacht, seinen Arbeitsplatz trotz Beeinträchtigung bestmöglich auszufüllen.