Barrierefreiheit: Kosten und Finanzierung
Die Welt ist leider noch nicht barrierefrei und alters- beziehungsweise behindertengerecht aufgebaut. Das gilt sowohl für den öffentlichen Raum, als auch für durchschnittliche Privathaushalte. Menschen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Behinderung körperlich und / oder geistig beeinträchtigt sind, müssen sich also verschiedenste Hilfsmittel beschaffen – und die kosten Geld. Doch was kosten diese Hilfsmittel und Maßnahmen, die zu mehr Barrierefreiheit führen? Und wie kann man diese finanzieren? Diese Fragen werden in diesem Artikel geklärt.
Was kosten Maßnahmen zur Barrierefreiheit?
Wie hoch die Kosten für die Maßnahmen und Hilfsmittel für mehr Barrierefreiheit ausfallen, kommt auf viele verschiedene Dinge an. Zum einen natürlich darauf, was überhaupt für Maßnahmen und Hilfsmittel benötigt werden. Bei kleinen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einer Gehhilfe, können Sie natürlich von niedrigeren Kosten ausgehen, als wenn Sie Ihre komplette Wohnung umbauen müssen. Dann ist natürlich auch Ihre Situation, beziehungsweise der Grad Ihrer Beeinträchtigung entscheidend für die Kosten: Jemand der noch zum Teil laufen und Treppen steigen kann, kann mit geringeren Kosten rechnen, als jemand der an den Rollstuhl gefesselt ist. Für jemanden, der sowohl körperlich als auch geistig beeinträchtigt ist, werden im Durchschnitt mehr Hilfsmittel und Maßnahmen zur Barrierefreiheit gebraucht, als für jemanden, der nur von einem dieser Probleme betroffen ist – wobei das natürlich auch stark vom Grad der Beeinträchtigung abhängt.
Kleine Maßnahmen (Rollator, Gehhilfe usw.)
Es gibt fast unzählig viele verschiedene kleine Hilfsmittel, die das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung durch Alter oder Behinderung vereinfachen können. Ganz egal, in welcher Weise Sie beeinträchtigt sind – es gibt für fast alle Arten der Beeinträchtigung kleine Hilfsmittel. Dazu zählen zum Beispiel Gehhilfen, Blindenstöcke oder Hörgeräte.
Zu den günstigeren Hilfsmitteln zählen einfache Dinge wie Blindenstöcke und Gehhilfen / Gehstöcke. Diese kann man bei einigen Anbietern schon ab 15€ ergattern.
In der mittleren Preisklasse liegen Rollatoren. Diese erhalten Sie bei Preisen zwischen 80€ und 200€. Direkt dahinter befinden sich dann die Rollstühle. Diese können Sie ab ca. 120€ erwerben – aber: je nach Ausstattung ist die Preisgrenze nach oben ziemlich offen. Es gibt auch sehr teure Modelle für z.B. 4.000€!
Kommen wir nun zu den teureren Hilfsmitteln. Dazu zählen unter anderem die Hörgeräte. Die günstigsten Modelle bekommt man ab ca. 600€ und auch hier ist die Preisgrenze nach oben offen.
Große Maßnahmen (Wohnungsumbau, Treppenlift, usw.)
Zu den großen Maßnahmen gehört zum Beispiel ein Wohnungs- bzw. Hausumbau, um mehr Barrierefreiheit gewährleisten zu können. So ein Umbau ist manchmal unumgänglich, wenn ein Umzug in eine bereits barrierefreie Wohnung nicht möglich ist – oftmals, weil in der Nähe keine barrierefreien Wohnungen verfügbar sind.
Je nach Grad der Beeinträchtigung müssen viele Dinge beachtet werden: unter Umständen müssen Stufen entfernt oder mit Rampen überbrückt werden. Treppen können mit einem Treppenlift ausgestattet werden – wenn das nicht geht, könnte auch ein Aufzug infrage kommen. Die Türrahmen und Räume müssen unter Umständen breit genug sein, dass man sich im Rollstuhl sitzend gut durch die Wohnung navigieren kann, ohne irgendwo steckenzubleiben. Im Badezimmer werden häufig Haltestangen benötigt. Alle wichtigen Objekte sollten in greifbarer Nähe sein, da eine Person im Rollstuhl natürlich meistens nicht einfach aufstehen und sich etwas aus dem oberen Regalfach holen kann – das ist oftmals in der Küche ein Problem. Dazu gibt es noch viele weitere mögliche Problemzonen, die verändert, entfernt oder überbrückt werden müssen, um die Wohnung komplett barrierefrei zu gestalten.
Da es beim barrierefreien Wohnen viele individuelle Bedürfnisse und damit auch verschiedene notwendige Maßnahmen gibt, ist es nicht so einfach einen Preisrahmen festzulegen. Dazu kommt natürlich auch noch, dass jede Wohnung und jedes Haus eine unterschiedliche Ausgangslage hat. Daher macht es in jedem Fall Sinn, sich von einem Experten beraten zu lassen.
Wie kann man die Maßnahmen zur Barrierefreiheit finanzieren?
Wenn plötzlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit gebraucht werden, kann das oft zu einer finanziellen Notlage führen. Doch keine Sorge – es gibt einige Angebote, die Sie bei der Finanzierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit unterstützen. Außerdem gibt es bei vielen Fällen auch die Möglichkeit, die Kosten von der Steuer absetzen zu lassen. Wie das funktioniert und was Sie beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Zuschüsse und Hilfen
Viele Maßnahmen und Hilfsmittel werden zum Glück von der Krankenkasse übernommen. Meistens muss trotzdem ein Beitrag dazugezahlt werden – wie hoch dieser Beitrag ausfällt, ist teilweise abhängig von der Krankenkasse und natürlich davon, was für eine Maßnahme benötigt wird. Wichtig ist aber zu beachten, dass die Krankenkasse Sie nur unterstützt, wenn die Hilfsmittel ärztlich verordnet sind. Im Falle eines Rollators müssten Sie in der Regel nur 10% des Preises selbst zahlen – das ist gesetzlich geregelt (bei gesetzlich Versicherten und gesetzlicher Krankenkasse, Quelle: infothek-gesundheit.de).
Gut zu wissen:
Für Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen gibt es Zuschüsse und Kredite von Förderbanken, zum Beispiel von der KfW. Dort können Sie Kredite bis zu 50.000€ ab einem Jahreszins von 0,04% bekommen (Quelle: kfw.de). Auch von Pflegekassen können Sie Zuschüsse bekommen – dazu benötigen Sie allerdings mindestens den Pflegegrad 1. Erfüllen Sie den Pflegegrad, können Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000€ pro Person bekommen (Quelle: steuergo.de).
Steuerliche Absetzbarkeit
Gute Neuigkeiten: Sie können Maßnahmen für barrierefreie Umbauten von der Steuer absetzen, denn die Kosten hierfür gelten als außergewöhnliche Belastung. In der Regel ist für die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung ein medizinisches Gutachten erforderlich (Quelle: steuergo.de).
Aber: Wenn Sie eine Förderung (zum Beispiel von der KfW oder von Ihrer Pflegekasse) in Anspruch genommen haben, können Sie nur den Teil von der Steuer absetzen, den Sie selbst für den Umbau zuzahlen.