Der Rollstuhllift – mobil auf allen Etagen

Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss ebenerdig wohnen? – Dieser Gedanke gehört der Vergangenheit an. Heutzutage ermöglichen moderne Lift-Lösungen, dass Rollstuhlfahrer alle Etagen ihres Hauses komfortabel erreichen. Dabei kann sich der Bewegungsradius von der Eingangstreppe bis hin ins Dachgeschoss erstrecken – je nachdem, was erforderlich und erwünscht ist.

Der Hauseingang – wenige Stufen per Lift überbrücken

Gerade ältere Häuser sind selten ebenerdig begehbar; meist führen zwei bis sechs Stufen zum Podest vor der Haustür. Als Rollstuhlfahrer lässt sich dieser Höhenunterschied entweder per Rampe oder per Lift bewältigen. Der Unterschied: Je höher das Treppenpodest ausfällt, desto länger muss eine Rampe sein, damit die Steigung bequem befahrbar bleibt. Ein Hublift hingegen läuft ausschließlich vertikal und spart damit Platz ein. Er kann beispielsweise an der Seite des Treppenpodestes eingebaut werden, ohne die Architektur des Eingangs entscheidend verändern zu müssen.

Rollstuhllift

Rollstuhllifts ergänzen Innentreppen

Es bestehen zwei Optionen, eine Innentreppe mit einem Rollstuhllift zu kombinieren:

Ein Plattformlift

Der Plattformlift verläuft ähnlich wie der klassische Treppenlift mit Sitz parallel zur Treppe. Wandseitig werden Schienen bzw. Stahlseile montiert, an denen die Plattform läuft bzw. gezogen wird. Der Vorteil im Vergleich zum Treppenlift: Es besteht die Möglichkeit, mit dem Rollstuhl zu fahren. Ein Sitzwechsel ist somit nicht erforderlich.

Ein Hublift

Der Hublift kann neben der Treppe eingebaut werden, um die Etagen senkrecht miteinander zu verbinden. Da Hublifte in einem selbsttragenden Gestell fahren, sind sie von der Statik des Gebäudes unabhängig.

Rollstuhllift

Wann passt welcher Rollstuhllift im Innenbereich?

Plattformlifte und Hublifte unterscheiden sich weniger in der Nutzung, sondern eher in ihren Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten. Deshalb lautet die Antwort auf die Frage nach dem besten Rollstuhllift immer: Es kommt auf den Einzelfall an.

Voraussetzungen für den Einbau

Voraussetzungen beim Plattformlift

Beim Plattformlift muss der Raum vor und hinter der Treppe ausreichen, die Plattform vollständig auf den Boden zu klappen, um dem Nutzer das barrierefreie Auf- und Abfahren zu ermöglichen. Die Treppe selbst muss breit genug sein, um die Plattform zu führen – gegebenenfalls auch um eine 90- oder 180-Grad-Wendung herum.

Voraussetzungen beim Hublift

Für einen Hublift braucht es im Treppenhaus ausreichend Raum für den Einbau des vertikalen Gerüsts. In modernen Gebäuden mit Galerie-Architektur ist dieser Patz gegeben, engere Altbauten machen unter Umständen einen Deckendurchbruch nötig. Sollte dies nicht möglich sein, stellt der Plattformlift eventuell die bessere Alternative dar.

Rollstuhllifts für außen

Hub- und Plattformlifts sind beide für den Außenbereich geeignet, sofern ihre Materialien witterungsbeständig ausfallen und ihre Technik wasserfest untergebracht wurde. Welche Lösung im individuellen Fall die beste ist, entscheiden die räumlichen Gegebenheiten. Ein Außenlift kann zudem eine Alternative für einen Innenlift darstellen, sofern der Einbau im Haus aufgrund der Architektur nicht möglich oder erwünscht ist.

Soll der Außenaufzug allerdings mehrere Stockwerke miteinander verbinden, sind die Möglichkeiten eines einfachen Hublifts ausgeschöpft. Stattdessen können Nutzer einen speziellen Außenlift bzw. Homelift installieren lassen, der an der Fassade entlangfährt. Seine Technik erfordert keinen gemauerten Schacht, sondern verläuft in einer eigenen Konstruktion aus Stahl- uns Glaselementen. Rein optisch bedeutet dies allerdings eine Veränderung für das Gebäude.

Vor- und Nachteile verschiedener Rollstuhllifte

Sowohl den Hublift als auch den Plattformlift können Fahrer schwerer elektrischer Rollstühle nutzen, da sie bis 300 kg belastbar sind. So ist es in beiden Fällen auch möglich, dass der Lift vom Rollstuhlfahrer und einer Betreuungsperson gleichzeitig gefahren wird. Auch bei den Kosten unterscheiden sich die Modelle nicht erheblich: Rund 7.500 bis 18.000 Euro müssen Nutzer einkalkulieren – je nachdem, wie viel Höhenunterschied bzw. Treppenwendungen überwunden werden müssen. Generell ist ein Hublift nur zur Fahrt in die nächste Etage konzipiert, da er maximal 3 Meter hochfährt. Ein Plattformlift innerhalb eines Treppenhauses kann dagegen mehrere Etagen miteinander barrierefrei verbinden.

Muss ein Rollstuhllift vom Bauamt genehmigt werden?

Hier kommt es darauf an, ob der Lift in einem Privathaus oder einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden soll. Zwar gilt auch in Privatgebäuden die Bauordnung, doch gerade in Sachen Brandschutz halten sich viele Eigentümer an die Devise: Wo kein Kläger, da kein Richter. Im Klartext: Falls der Einbau eines Plattformlifts im Privathaus die Treppenbreite so weit reduziert, dass sie nicht mehr den Anforderungen der Bauordnung entspricht, ist diese Tatsache irrelevant, sofern sich kein Mitglied des Haushalts beschwert. Grundsätzlich sollten allerdings die Regeln auch aus Sicherheitsgründen befolgt werden.

Strengere Regeln im Mehrfamilienhaus – Im Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien bedarf der Einbau eines Rollstuhllifts im gemeinsamen Treppenhaus in jedem Fall einer Baugenehmigung. Der Hintergrund: Laut den Brandschutzverordnungen der DIN 18065 der Bauordnungen der Länder (LBO) muss ein Treppenlift für den Fluchtweg eine Restbreite von 60 Zentimetern im Treppenraum freilassen. Gerade bei schmalen Treppenhäusern mit einer Laufbreite von weniger als einem Meter kann das unmöglich werden. In diesem Fall muss das Bauamt den Einbau verweigern. Das Interesse der Mitmieter auf einen freien Fluchtweg im Brandfall überwiegt hier das Recht des Rollstuhlfahrers auf barrierefreien Zugang zur Wohnung.

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