Der Sitzlift – Die beliebteste Lösung für sicheres Treppensteigen
Viele Senioren halten sich im Alter aktiv fit – doch ein Unfall kann jedem passieren. Laut Statistik stürzt ein Drittel der über 65-Jährigen mindestens einmal pro Jahr in ihren eigenen vier Wänden. Bei den über 80-Jährigen erleidet sogar die Hälfte einen häuslichen Unfall (Quelle: destatis.de). Besonders groß ist das Verletzungsrisiko, wenn der Sturz auf der Treppe stattfindet. Hier besteht ein erhöhtes Risiko für schwere Frakturen, z.B. einen Oberschenkelhalsbruch, oder Kopfverletzungen, die Lebensqualität und Mobilität dauerhaft einschränken können.
Damit es gar nicht so weit kommt, sollten Senioren und alle anderen Personen mit Mobilitätseinschränkungen bei der Sturzprävention ein besonderes Augenmerk auf die Treppe legen. Der zentrale Helfer kann hier der Sitzlift sein. Doch wie funktioniert ein Sitzlift im Einzelnen und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?
Mit dem Einbau nicht bis zuletzt warten
Gut ausgeleuchtete Stufen, ein doppelter Handlauf, rutschhemmende Stufenbeläge – es gibt viele Möglichkeiten, das Treppenlaufen sicherer zu gestalten. Den Einbau eines Treppenlifts betrachten viele dabei als „letzte Option“, obgleich die Nutzer davon früh profitieren können. Ein Sitzlift eignet sich nicht nur für Menschen, die physisch nicht (mehr) in der Lage zum Treppensteigen sind, sondern auch für Personen, die sich auf den Stufen zunehmend unsicherer fühlen. Schlussendlich können auch andere Hausbewohner, Angehörige oder Pflegepersonal den Lift nutzen, um etwa schwere Einkäufe in eine höhere Etage zu befördern. Das macht den Sitzlift zu einem praktischen Helfer und zu einer Investition in die Zukunft.
Für wen eignet sich ein Sitzlift?
Sitzlifte eignen sich für Nutzer, die sich selbstständig hinsetzen und aufstehen können. Wer den Lift nutzt, sollte im Sitzen keinen Schwindel und keine Schmerzen erleiden. Auch Rollstuhlfahrer können einen Sitzlift nutzen, wenn sie sich ohne Hilfe aus dem Rollstuhl auf die Sitzfläche bewegen können. In diesem Fall muss auf jeder Etage, die der Lift miteinander verbindet, ein Rollstuhl bereitstehen. Bei mehr als zwei Etagen lohnen sich Alternativen wie ein Hublift oder ein Plattform deshalb oft mehr.
Was muss ein Sitzlift können?
Der Sitz muss sich am Treppenauf- und -abgang in den Raum drehen können, um dem Nutzer den Ein- und Ausstieg zu erleichtern. Für eine komfortable Fahrt besitzt der Lift ein Fußteil zum Abstellen der Füße sowie ergonomisch geformte Armlehnen und eine gepolsterte Rückenlehne. Sitzfläche und Fußteil lassen sich im Ruhezustand hochklappen, sodass sie die Treppennutzung für andere Hausbewohner nicht einschränken.
Wichtig:
Ein Sicherheitsgurt, der quer über die Hüfte verläuft, verhindert das Rutschen aus der Sitzposition. Im Idealfall lässt sich der Gurt bequem mit einer Hand öffnen und schließen. Die Fahrt wird vom Nutzer über einen Knopf bzw. Joystick gesteuert, allerdings brauch jeder Sitzlift auch eine Möglichkeit der Fernbedienung, um ihn in die Etage zu rufen, wo er gebraucht wird.
Welche baulichen Voraussetzungen muss die Treppe bieten?
Moderne Sitzlifte lassen sich sowohl an gerade als auch an geschwungene Treppen montieren. Selbst Treppen mit 180-Grad-Wendungen oder Wendeltreppen stellen in der Regel keine unüberwindbare Hürde dar. Wenn die Statik es zulässt, können Nutzer wählen, ob die Montage am Treppengeländer oder wandseits verlaufen soll. Der Sitzlift läuft dabei auf Führungsrohren oder -schienen, die individuell an die baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Eine doppelte Führungsschiene erlaubt eine höhere Gewichtsbelastung des Lifts – hier entscheidet das Körpergewicht der Nutzer, welche Konstruktion nötig ist.
Experten-Tipp:
Im Idealfall bietet der Hersteller eines Sitzlifts auch gleichzeitig die Montage und die Wartung an. Dabei werden einmal pro Jahr alle Verschleißteile, die Elektronik, die Bedienelemente, Sitz, Lehnen, Fußteil und Sicherheitselemente auf ihre Funktion überprüft und gegebenenfalls repariert. Wer sich nicht sicher ist, welches Modell ihm als Nutzer zusagt, kann bei seriösen Herstellern verschiedene Sitzlifte vorab „Probefahren“.
Dürfen Mieter einen Sitzlift einbauen?
In der Regel hat der Mieter ein Recht auf den barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung, das den Anspruch des Vermieters auf unveränderten Erhalt der Mietsache überwiegt. Mieter, die einen Sitzlift in Wohnung oder Treppenhaus einbauen, müssen die Kosten dafür selbst tragen und beim Vermieter eine Sicherheitsleistung für den Rückbau hinterlegen. Im gemeinsam genutzten Treppenhaus muss der Sitzlift eine Restlaufbreite von 60cm gewährleisten, während es auf den Treppenabsätzen ausreichend Raum zum Warten geben muss, wenn der Treppenliftnutzer einem Fußgänger entgegenkommt. Ein Sitzlift im Gemeinschaftstreppenhaus sollte abschließbar sein, um ihn vor unberechtigter Nutzung, z.B. durch spielende Kinder, zu sichern.
Wie hoch sind die Kosten und wo gibt es Zuschüsse?
Je nachdem, wie kompliziert die Treppenarchitektur ist und wie viele Etagen überbrückt werden, kostet ein Sitzlift zwischen 3.500 und 15.000 Euro. Zuschüsse von der Pflegekasse sind möglich, wenn der Nutzer einen Pflegegrad vorweisen kann. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen des Programmes „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ ebenfalls eine finanzielle Unterstützung für den Treppenlift an, sofern die Fördertöpfe des jeweiligen Zeitraums noch gefüllt sind. Alternativ bietet sich auch die Kreditvariante an. Schlussendlich können Käufer die Anschaffung eines Sitzlifts als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.
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