Vorsorge im Alter: Auf Einschränkungen vorbereiten
Das eigene Alter ist ein Thema, mit dem wir uns in vielen Fällen nicht wirklich beschäftigen möchten. Für junge Menschen ist dies oft noch weit entfernt und erst jenseits der 40 begleiten die Gedanken Betroffene vermehrt. In diesem Lebensabschnitt lassen sich jedoch sehr gut noch viele Weichen für das Alter stellen. Ob eine barrierefreie Wohnumgebung, passende Versicherungen oder wichtige Dokumente – in diesem Ratgeber werden diese Bereiche übersichtlich zusammengefasst.
Das große Ziel: Selbstbestimmung im Alter
Die Vorsorge im Alter hat vor allem ein Ziel: Später ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Das sollte auch dann noch möglich sein, wenn körperliche Beeinträchtigungen den Alltag erschweren. Hierbei gilt: Je früher begonnen wird, desto später hat es die betroffene Person später.
Vorsorgemaßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Das Bündel an vorsorglichen Maßnahmen betrifft ganz unterschiedliche Bereiche, die nun jeweils kurz skizziert werden:
Barrierefreier Umbau: Das Wohnumfeld alterstauglich machen
Wenn später die eigene Mobilität oder die Sehfähigkeit eingeschränkt wird, ist ein barrierefreies Wohnumfeld Gold wert. Dabei sollten zwei Bereiche voneinander unterschieden werden:
Maßnahmen, die sich vorsorglich schon früh umsetzen lassen
Hierbei geht es um Maßnahmen wie einen behindertenfreundlichen Wohnungsgrundriss (genug Platz für einen Rollstuhl), Haltegriffe und auch eine ebenerdige Dusche. Zusätzlich können bereits Steckdosen und weitere Anschlüsse auf einer Höhe angebracht werden, die sich theoretisch auch im Rollstuhl gut erreichen lässt.
Grundsätzlich gilt: Diese Vorsorgemaßnahmen stellen keine Störung dar und sind sogar schon in jüngeren Jahren eine Hilfe. Zuschüsse zur Finanzierung bieten hier die Bundesländer und die KfW in Form ihres Zuschussprogramms 455-B.
Maßnahmen, die erst bei konkretem Bedarf durchgeführt werden
Typische Maßnahmen in diesem Bereich ist die Montage eines Treppenlifts oder die Einrichtung eines Hausnotrufs. Auch die Anschaffung einer Rollstuhlrampe für den Eingangsbereich gehört dazu.
Hierbei geht es grundsätzlich um Ein- und Umbauten, die vorher den normalen Alltag stören würden. Ein Treppenlift nimmt beispielsweise einen nicht unerheblichen Anteil der Treppenbreite ein. Zusätzlich ließe sich nach einer Zeitspanne von 20 oder gar 30 Jahren gar nicht mehr sicherstellen, dass der Lift noch funktioniert. Passende Umbaumaßnahmen werden zudem von der Pflegekasse erst bei Vorliegen eines Pflegegrads mit bis zu 4.000 Euro pro Person bezuschusst.
Zugangsmöglichkeiten erfragen
Problematisch kann sich indes die Infrastruktur rund um die öffentliche Einrichtung erweisen. Zwar befinden sich rund um Behörden oder auch Krankenhäuser stets abgesenkte Bordsteine oder auch spezielle Bordsteine für Personen mit Sehbehinderung, doch ist dies nicht überall der Fall. Bei Unsicherheiten ist es somit ratsam, diese vorab mit der Behörde oder Einrichtung zu besprechen und in Erfahrung zu bringen, welcher Anfahrtsweg gut geeignet ist.
In puncto Versicherungen spielen vor allem die folgenden Policen für das Alter eine wichtige Rolle:
- Private Haftpflichtversicherung (sollte in jedem Alter Pflicht sein)
- Risikolebensversicherung (wenn ein Lebenspartner abgesichert werden soll)
- Private Kranken-Zusatzversicherungen (vor allem in puncto Zahnersatz wichtig – sollte aufgrund der Kosten möglichst früh abgeschlossen werden)
- Private Pflegezusatzversicherung (möglichst früh abschließen – füllt Lücken in der finanziellen Versorgung)
Wichtige rechtliche Dokumente
Darüber hinaus sollten sich Betroffene auch um die rechtliche Seite Gedanken machen. So existieren einige wichtige Dokumente, die je nach Bedarf erstellt werden sollten:
- Testament: Sollten Vermögenswerte bestehen, kann ein Testament sinnvoll sein, um die Erben zu bestimmen. Wer kein Testament verfasst, belässt es bei der gesetzlichen Erbfolge. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn der Ehepartner und die Kinder erben sollen. Doch schon bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kann nur ein Testament dafür sorgen, dass der Lebenspartner am Ende wirklich auch als Erbe eingesetzt wird. Personen ohne Familie können zudem einen Erben (eine bestimmte Person oder auch eine wohltätige Organisation) bestimmen, bevor das Erbe einfach an den Staat fällt.
- Betreuungsverfügung: Mit der Betreuungsverfügung können Menschen festlegen, wer sie im Falle eines Unfalls oder eine Krankheit betreuen soll. Dies gilt immer dann, wenn sie ihren Alltag nicht mehr selbst absolvieren können. In der Betreuungsverfügung lässt sich unter anderem auch die Art der Betreuung und der Ort festlegen.
- Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer einen Menschen in den dort festgelegten Bereichen vertritt, wenn dieser aufgrund geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung dazu nicht mehr in der Lage ist. Ein gutes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Vollmacht zur Vertretung in finanziellen Angelegenheiten.
- Patientenverfügung: Mit der Patientenverfügung kann jemand vor allem festlegen, was in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen geschehen sollte. Unfälle können jeden Tag passieren, so dass es eventuell nicht mehr möglich ist, den Betroffenen nach seinen Wünschen zu fragen. Mit einer Patientenverfügung ist diesbezüglich jedoch vorgesorgt.