KfW-Zuschuss: Attraktive Förderung für die Barrierefreiheit

Ein Umbau der eigenen vier Wände zur Erreichung von Barrierefreiheit wird irgendwann fast für jeden Menschen zum Thema. Im Alter erweist es sich als zunehmend schwieriger, Treppen zu überwinden und auch die Sturzgefahr steigt. Mit den richtigen Umbaumaßnahmen lässt sich die eigene Wohnumgebung jedoch diesen Umständen anpassen. Dies gilt natürlich auch für Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall schon viel früher in eine solche Situation gelangen.

Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung wollen jedoch auch entsprechend finanziert werden. Eine sehr beliebte staatliche Förderung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Doch was steckt genau hinter dem KfW-Zuschuss? Wie hoch fällt er aus und was dabei zu beachten?

KfW-Zuschuss: Wie funktioniert das Förderprogramm 455-B?

Das Zuschussprogramm der KfW erfreut sich jedes Jahr großer Beliebtheit. Der große Vorteil liegt darin, dass hier keine vergünstigten Kredite vergeben werden, sondern tatsächlich ein Zuschuss. Diesen müssen Nutzer später nicht zurückzahlen. Das Programm funktioniert dabei folgendermaßen:

Antragstellung

Der KfW-Zuschuss kann im Gegenzusatz zu vergünstigten Krediten direkt im Zuschuss-Portal der KfW beantragt werden. Hierbei ist wichtig, dass der Antrag unbedingt vor dem Beginn des jeweiligen Vorhabens gestellt wird. Für bereits angefangene Projekte wird der Zuschuss nämlich nicht bewilligt.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Förderung nur für Privatleute
  • Unabhängig vom Alter oder von einer Pflegebedürftigkeit
  • Auch als Mieter nutzbar
  • Nicht für Ferienhäuser oder gewerblich genutzte Immobilien
KfW-Zuschuss: Attraktive Förderung für die Barrierefreiheit

Die Voraussetzungen für den Erhalt des KfW-Zuschusses sind relativ einfach gehalten:

Zusätzlich müssen die Maßnahmen selbst förderfähig. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:

  • Anpassung der Wege zum Gebäude (z.B. breitere Wege)
  • Optimierung des Eingangsbereichs und Wohnungszugangs (z.B. Rampe)
  • Überwindung von Treppen (z.B. Rampen oder Treppenlifte)
  • Optimierung der Raumaufteilung und Beseitigung von Schwellen (z.B. mehr Platz zum Manövrieren eines Rollstuhls)
  • Umbau des Badezimmers (z.B. ebenerdige Dusche)
  • Kommunikation und Unterstützung im Alltag (z.B.: Stützt- und Haltesysteme, altersgerechte Smarthome-Anwendungen)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, viele Maßnahmen zu kombinieren und den Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erreichen, den die KfW festgelegt hat. Dafür muss eine Wohneinheit die oben genannten Maßnahmen komplett erfüllen.

Experten-Tipp: Vorher einen Sachverständigen kontaktieren

Um die höhere Förderung durch den Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erhalten, ist es wichtig, vorher die Maßnahmen mit einem Sachverständigen abzustimmen. Auf diesem Weg können Antragsteller sicher sein, später auch die Bestätigung zu erhalten. Diese ist für den höheren KfW-Zuschuss unbedingt erforderlich.

Die Voraussetzungen für den Erhalt des KfW-Zuschusses sind relativ einfach gehalten:

Höhe der Förderung

Der Zuschuss selbst ist prozentual auf die tatsächlichen Kosten der jeweiligen Maßnahmen festgelegt. Dabei gilt:

  • Einzelne Maßnahmen:                           10% der förderfähigen Kosten
  • Standards „Altersgerechtes Haus:           12,5% der förderfähigen Kosten

Darüber hinaus gilt für die förderfähigen Kosten jedoch ein Höchstbetrag von 50.000 Euro. Darüber hinaus gehende Beträge werden für die Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt.

Die folgenden Beispielrechnungen sollen einen Überblick bieten:

Beispiel 1: Einbau eines Treppenlifts

Kosten Anschaffung und Einbau6.000 Euro
Förderfähige Kosten6.000 Euro
Zuschuss (Einzelmaßnahme)10%
Betrag Zuschuss600 Euro
Restkosten5.400 Euro

Tabelle 1: Beispielrechnung für die Höhe des KfW-Zuschusses aus dem Programm 455-B

Beispiel 2: Maßnahmenpaket für Standard „Altersgerechtes Haus“

Kosten Anschaffung und Einbau55.000 Euro
Förderfähige Kosten50.000 Euro
Zuschuss (Einzelmaßnahme)12,5%
Betrag Zuschuss6.250 Euro
Restkosten48.750 Euro

Tabelle 2: Beispielrechnung für die Höhe des KfW-Zuschusses zur Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ aus dem Programm 455-B

Im zweiten Beispiel zeigt sich sehr gut, dass Kosten oberhalb von 50.000 Euro nicht mehr zur Berechnung des KfW-Zuschusses herangezogen werden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist beim KfW-Zuschuss zwiespältig. Wer zum Beispiel bereits den Zuschuss der Pflegeversicherung für eine Maßnahme in Anspruch nimmt (z.B. Treppenlift), erhält für das gleiche Projekt nicht auch noch die KfW-Förderung. Eine andere Maßnahme im Haus (z.B. Umbau des Badezimmers) lässt sich dann aber zeitgleich durchaus per KfW-Zuschuss finanzieren.

Auch eine Kombination mit dem KfW-Programm „Altersgerecht umbauen – Kredit“ (Programm-Nr. 159) ist leider nicht möglich. Ob sich andere Förderprogramme der KfW mit dem Zuschuss aus Programm 455-B kombinieren lassen, hängt immer von der jeweiligen Immobilie ab.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Wann lohnt sich der KfW-Zuschuss?

Der KfW-Zuschuss ist eine attraktive Fördermöglichkeit für das altersgerechte Umbauen und die Barriere-Reduzierung. Trotzdem steht er in Konkurrenz zu anderen Förderprogrammen. Aus diesem Grund sollten Antragsteller immer erst alle Fördermöglichkeiten checken und danach eine Auswahl treffen. Grundsätzlich lässt sich Folgendes festhalten:

Wann lohnt sich der KfW-Zuschuss?
  • Maßnahmenpakete: Die Förderung lohnt sich häufig bei Maßnahmenpaketen. Hier kann eventuell der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht werden, der für einen höheren Zuschuss sorgt. Hauptsächlich geht es jedoch darum, eine entsprechend hohe Ausgabensumme zu schaffen, damit die 10-12,5 % letztlich auch lohnend erscheinen. Eine Einzelmaßnahme wie ein Treppenlift wird bei konkretem Bedarf von der Pflegeversicherung mit 4.000 Euro pauschal gefördert. Das lohnt sich oft mehr als wenige hundert Euro von der KfW.
  • Frühzeitiger Umbau: Wer seine vier Wände schon frühzeitig umbauen möchte, fährt mit dem KfW-Zuschuss sehr gut. Alle anderen Förderungen werden nämlich häufig erst gewährt, wenn eine pflegebedürftige Person im Haus lebt. Typische Vorsorge-Maßnahmen sind ein Badumbau oder auch eine Optimierung der Raumgestaltung. Ein Treppenlift wird hingegen selten schon Jahre im Voraus montiert, da er über diesen Zeitraum hinweg unnötig Platz wegnimmt.