Stationäre Pflege: Möglichkeiten und Kosten

Manchmal funktioniert die häusliche Pflege nicht mehr. Gerade bei Senioren mit weit weg lebenden Kindern stellt sich die Frage der ordentlichen Betreuung und wenn auch der Partner nicht mehr so kann, steht die ambulante Pflege auf wackeligen Füßen. Doch auch in anderen Konstellationen kann die stationäre Pflege für alle Beteiligten die beste Wahl sein. Denn, auch wenn häufig nicht davon gesprochen wird, stellt die Pflege durch Angehörige eine außerordentliche Belastung dar, die nicht über viele Jahre erbracht werden kann. In diesen Fällen bietet sich die stationäre Unterbringung an.

Möglichkeiten der stationären Pflege

Unter der stationären Pflege werden im Grunde genommen alle dauerhaften Unterbringungen mit Pflegecharakter verstanden. Dazu zählen:

Hospiz

Schwerkranke Personen, deren Lebensende durch die Krankheit und/oder das Alter deutlich absehbar ist, sind in einem Hospiz gut aufgehoben. Die Mitarbeiter sind speziell geschult und führen Sterbebegleitungen für den Betroffenen, aber auch für die Familie durch. Das Umfeld ist ruhiger und angenehmer als das in einem üblichen Krankenhaus, zugleich ist die Versorgung spezifischer als in einem Pflegeheim.

Pflege- und Altenheim

Faktisch sind dies unterschiedliche Institutionen, die sich aber deutlich überschneiden. Ein Pflegeheim ist so aufgebaut, dass sowohl körperlich eingeschränkte, jedoch noch junge Menschen einen Platz finden, als auch Senioren. Altenheime dienen in erster Linie der Unterbringung und adäquaten Versorgung von Senioren.

Möglichkeiten der stationären Pflege

Residenzen

Sie dienen Senioren und bestehen nicht selten aus verschiedenen Wohnideen. Senioren können hier gemeinsam mit ihrem Partner in eine Wohnung ziehen und Betreuungen annehmen, wenn es notwendig ist. Auch Wohngemeinschaften und Einzelzimmer stehen zur Verfügung. Die Betreuung ist hochwertig, auch der Stil der Unterbringungen entspricht einem sehr gehobenen Standard.

Spezielle Heime

Wohnheime für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zählen ebenfalls zur stationären Pflege. In diesen Institutionen wird gezielt auf die einzelne Person eingegangen, es werden Betreuungs- und Unterhaltungsprogramme geboten, aber auch die Möglichkeit, wenigstens auf dem zweiten Arbeitsmarkt oder in speziellen Werkstätten Fuß zu fassen.

Welche Kosten entstehen dabei?

Die monatlichen Kosten ergeben sich aus den Kosten der Institution, dem Programm, der Betreuung und dem Pflegegrad des betroffenen Menschen. Je nach Pflegegrad wird ein Teil der Kosten abgezogen, wobei eigentlich immer ein Restbetrag übrigbleibt.

Dies ist verständlich, denn ein hoher Pflegegrad bietet zwar pauschal eine höhere Monatsleistung, doch bedingt der Pflegegrad ebenso eine stärkere Betreuung, die wiederum Mehrkosten verursacht. Seit 2022 gibt es ein Entlastungsgesetz bezüglich der Pflegeheimkosten, sodass sich der Eigenanteil mit der Zeit immer weiter minimiert. Grundsätzlich bleibt aber bestehen, dass der Bedürftige für einen Teil der Kosten selbst aufkommen muss, ist er selbst dazu nicht in der Lage, so werden die Angehörigen überprüft, erst zuletzt hilft das Sozialamt aus.

Gut zu wissen: Pflegewohngeld in 3 Bundesländern

In NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es das Pflegewohngeld, eine Erweiterung des eigentlichen Wohngelds. Die Höhe des Wohngelds orientiert sich am Vermögen und Einkommen des Bedürftigen und variiert je nach Bundesland.

Vermögensanrechnung der pflegebedürftigen Person

Bei der Finanzierung eines Pflegeplatzes wird das eventuell vorhandene Vermögen des Pflegebedürftigen zuerst eingesetzt. Allerdings steht grundsätzlich ein Schonvermögen von 5.000 Euro zur Verfügung. Dieses wurde eingeführt, um auch Angehörige im Falle des Todes zu entlasten. Es soll stehen bleiben, damit Angehörige die Beerdigungskosten tragen können, aber auch, um eventuell noch eine Wohnung oder die Wohngelegenheit im Heim zu räumen.

Abweichend von diesen Regelungen sind mitunter die stationären Unterbringungen von Pflegebedürftigen im jüngeren Alter. Häufig handelt es sich um Menschen mit körperlichen, seelischen oder auch psychischen Behinderungen. Die speziellen Heime dienen – abhängig vom jeweiligen Fall – der Teilhabe am möglichst normalen Leben. Somit arbeiten viele Bewohner.

Die Kosten der Unterbringung setzen sich nun ein wenig anders zusammen, da die Pflegebedürftigen schon über ihren Lohn einen Teil der Kosten eigenständig abdecken. Für die restlichen Kosten gilt: Der Pflegegrad bietet wiederum einen Anteil, hinzukommen die Gelder von Angehörigen, aus dem Vermögen und von staatlicher Seite aus.

Gut zu wissen: Eigenanteil für Eltern entfällt größtenteils

Bei Kindern entfällt seit dem Jahr 2020 der Eigenanteil durch die Eltern. Dies gilt jedoch nur für Haushalte, deren Jahreseinkommen die 100.000 Euro nicht übersteigt. Das Kindergeld bleibt von dieser Regelung unberührt, es darf weiterhin auf die Unterbringungskosten angerechnet werden.

Die Regelung für Eltern, die ihre bedürftigen Kinder entsprechend in die stationäre Pflege geben, gilt auch umgekehrt. Mussten früher Kinder für ihre Eltern schon bei relativ kleinen Einkommen einstehen, werden sie nun erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen. Abweichungen gibt es für Selbstständige, hier werden die Grenzen durch die unterschiedlichen Anforderungen und steuerlichen Gegebenheiten nach oben korrigiert. Es ist jedoch jedem zu raten, sich beizeiten eine rechtliche Beratung einzuholen, da die Gegebenheiten durchaus von Bundesland zu Bundesland abweichen können.

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