Barrierefreiheit: Möglichkeiten

Mehr Barrierefreiheit im Eigenheim

Für die Barrierefreiheit im Eigenheim gibt es einige tolle Möglichkeiten – und nicht für alle muss das Haus oder die Wohnung komplett umgebaut werden! Einzelne Stufen oder kleine Treppen mit wenigen, niedrigen Stufen können zum Beispiel auch einfach mit Rampen überbrückt werden. 

Für Gehörlose und Schwerhörige gibt es die Möglichkeit, die klassische Klingel durch eine Lichtklingel zu ersetzen. Dabei wird die Klingelanlage mit den Lampen im Haus oder in der Wohnung verbunden. Diese flackern dann, wenn jemand klingelt, sodass auch jemand der nicht oder nur schlecht hören kann es mitbekommt, wenn jemand bei ihm klingelt. 

Um eine Wohnung oder ein Haus richtig barrierefrei gestalten zu können, sind Umbauten allerdings nicht immer vermeidbar. Besonders für Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer oder alte Menschen, die unter körperlichen Schmerzen leiden, sind oft größere Projekte notwendig, damit ein den Umständen entsprechend entspanntes und risikofreies Leben möglich ist.

Treppenlifte

Für viele werden Treppen im Alter oder aus anderen Gründen ein unüberwindbares Hindernis. Der Einbau eines Treppenlifts kann hier Abhilfe schaffen. Es gibt verschiedene Treppenlift-Arten, doch alle führen zum selben Ergebnis: Die Treppe kann durch das Benutzen des Treppenlifts einfach und unkompliziert hoch- und runtergefahren werden. So bekommen Menschen mit Einschränkungen einen Teil ihrer Selbstständigkeit wieder und sind nicht ständig beim Treppensteigen auf Hilfe angewiesen. 

Falls Sie keinen Treppenlift bei sich einbauen lassen möchten oder falls es aufgrund der Form, Größe oder Steigung Ihrer Treppe nicht möglich ist, können Sie sich stattdessen einen Aufzug einbauen lassen. Das muss auch nicht unbedingt im Innenraum sein, falls Sie dort nicht genug Platz haben. Aufzüge können auch an der Außenseite Ihres Hauses montiert werden. 

Für Rollstuhlfahrer gibt es neben den herkömmlichen Treppenliften auch noch andere Möglichkeiten für die Überwindung von Treppen: sogenannte Treppensteiger oder Treppenraupen. Das sind Konstruktionen, die man am Rollstuhl befestigen kann – für mehr Selbstständigkeit im Alltag werden diese Treppensteiger oder Treppenraupen so konstruiert, dass Rollstuhlfahrer sie ganz einfach selber am Rollstuhl befestigen können. Die Treppensteiger werden mit einem aufladbaren Akku angetrieben und können je nach Modell unterschiedlich viele Treppenstufen am Stück steigen oder herunterfahren. 

Mehr zu Treppenliften erfahren Sie hier: Treppenlifte

Treppenlift-Arten

Hier sind die gängigsten verschiedenen Treppenlift-Arten für Sie aufgelistet:

  • Sitzlift
  • Hublift
  • Plattformlift
  • Außenlift
  • Rollstuhllift
  • Homelift
  • Senkrechtlift

Barrierefreies Badezimmer

Das Badezimmer ist einer der wichtigsten Orte im Haus. Hier wird für Hygiene und Sauberkeit gesorgt – ein essenzieller Teil für eine gute Lebensqualität. Natürlich sollten auch Menschen mit Einschränkungen aufgrund von Alter oder Behinderung diesen Teil Ihrer Lebensqualität selbstständig handhaben können. Damit das gut funktioniert, muss so ein herkömmliches Badezimmer häufig umgebaut oder zumindest mit einigen Extras ausgestattet werden. Für manche reichen schon Halte- und Stützgriffe neben Toilette und Badewanne aus, um das Badezimmer selbstständig nutzen zu können. Andere (Rollstuhlfahrer zum Beispiel) haben höhere Anforderungen an das barrierefreie Badezimmer. Hier wird zum einen genug Platz und Bewegungsfläche für den Rollstuhl benötigt. Außerdem sind bodenebene Duschen sehr praktisch – sie erleichtern nicht nur den Einstieg in die Dusche, sondern sorgen gleichzeitig für noch mehr Bewegungsfläche im Bad. 

Ein Badezimmer nach DIN-Norm muss zudem nach dem 2-Sinne-Prinzip ausgestattet sein. Das heißt, Informationen müssen immer mit zwei Sinnen vermittelt werden – zum Beispiel durch Sehen und Tasten. Die Duschfläche in einem barrierefreien Bad sollte sich also sowohl durch ihre Farbe, als auch durch ihre Oberfläche vom Rest des Bodens unterscheiden (Quelle: kaldewei.de).

Mehr zum barrierefreien Badezimmer erfahren Sie hier: Barrierefreies Badezimmer

Tipp:

In manchen Fällen kann ein höhenverstellbarer Stuhl eine gute und kostengünstige Alternative zu den höhenverstellbaren Arbeitsflächen und Schränken bieten!

Barrierefreie Küche

Die Küche ist, genau wie das Badezimmer, ein wichtiger Ort im Haus, der für Menschen mit Behinderung oder mit Beschwerden aufgrund ihres Alters zum Hindernis werden kann. Für mehr Selbstständigkeit und Barrierefreiheit sollten alle Arbeitsflächen auf eine ergonomisch optimale Arbeitshöhe eingestellt sein. Auch Hängeschränke sollten in einer Höhe angebracht werden, die das Erreichen vom Sitzen aus erlaubt. Diese Höhe ist natürlich für jeden Menschen individuell – es gibt daher auch praktische Liftsysteme, durch die die Höhe der Arbeitsflächen per Knopfdruck angepasst werden kann. Auch die Hängeschränke können mit so einem Liftsystem ausgestattet ganz einfach nach oben und unten gefahren werden – so hängen sie nicht ständig im Weg und sind trotzdem einfach erreichbar. Auch sehr wichtig ist der Freiraum für die Beine, sodass alle Tätigkeiten in der Küche auch im Sitzen ausgeführt werden können.

Mehr zur barrierefreien Küche erfahren Sie hier: Barrierefreie Küche

Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit

Obwohl die Träger öffentlicher Gewalt (also Behörden und Ämter vom Staat) laut §4 des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz dazu verpflichtet sind, Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten, gibt es noch immer viele Hindernisse für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Immerhin gilt die Verordnung nur für staatliche Einrichtungen – das heißt Restaurants, Bars, Einkaufsläden usw. sind nicht dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Barrierefreiheit durchzusetzen. Eine Ausnahme bietet hier in manchen Bundesländern das Gaststättengesetz, welche Gastwirte, deren Restaurant bestimmte Merkmale erfüllt, dazu verpflichtet, eine behindertengerechte Toilette in ihren Räumlichkeiten einzubauen (Quelle: fachanwaltsuche.de). Hier muss sich also noch einiges tun, damit Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen selbstbestimmt und uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben können.