Testament erstellen – so geht’s

Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern. Bis Mitte 50 scheint dieses Thema extrem weit weg zu sein. Irgendwann erreichen Menschen den Punkt, ab dem es einfach um die Frage geht, wie Dinge für die Hinterbliebenen geregelt werden sollen. Gerade, wenn es ums Erbe geht, entstehen schnell Situationen, die Konflikte bergen. Mit einem Testament werden klare Rahmenbedingungen geschaffen. Einfach auf einer Serviette den letzten Willen hinkritzeln – ganz so einfach ist es am Ende doch nicht. Das Testament muss gewisse Normen erfüllen. Und stößt auch an anderer Stelle an Grenzen, mit denen man so als Laie vielleicht gar nicht gerechnet hat. Was ist bei der Erstellung also genau zu beachten, um rechtliche Hürden zu umschiffen?

Testament erstellen – so geht's

Testament und Ex-Partner

Nach der Trennung erben Ex-Partner nicht mehr. Eine Meinung, die im ersten Moment korrekt ist. Aber: Haben beide Ex-Partner ein gemeinsames Kind, das früh verstirbt, kann der Ex-Partner als dessen Erbe eintreten. Insofern fällt diesem dann wieder der Erbteil des Kindes aufgrund der Verwandtschaft in gerade Linie zu. Mit einem Testament lässt sich diese Situation umgehen – über einen Nacherben, welcher testamentarisch festgehalten wird.

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Warum eigentlich ein Testament?

Grundsätzlich gilt, dass die Erstellung eines Testaments nicht verpflichtend ist. Wer aber ein Testament verfasst, hat sich an gewisse „Spielregeln“ zu halten. Dass dessen Erstellung sinnvoll sein kann, lässt sich idealerweise mit einem Beispiel erklären.

Generell ist unter anderem im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Erbrecht verankert. Wer als Erblasser dieses detailliert und im eigenen Sinn ausgestalten will, muss einfach über das Testament nachdenken.

Testament erstellen: Diese Schritte sind erforderlich

Das deutsche Recht kennt zwei Formen des Testaments – ein eigenhändiges und das öffentliche Testament. Letzteres wird über einen Notar beurkundet. Hieraus ergibt sich der Vorteil, ein rechtssicheres Dokument in den Händen zu halten. Wer darauf verzichtet und das eigenhändige Testament nutzt, muss einige Punkte beachten.

Dazu gehören:

Vermögen ordnen

Im ersten Schritt muss sich Klarheit verschafft werden, welche Vermögenswerte überhaupt vorhanden sind und vererbt werden sollen.

Testament erstellen: Diese Schritte sind erforderlich

Hierbei kann es sich nicht nur um Kapitalvermögen oder Sachwerte handeln. Auch immaterielle Güter wie Patentente, Marken- oder Urheberrechte sind mit dem Erbe übertragbar. Achtung: Erben heißt nicht nur, Vermögen weiterzureichen. Auch Schulden gegen auf Erben über.

Erbanteile festlegen

Wer erbt wieviel? Diese Frage ist vor der Erstellung des Testaments zu klären. Grundsätzlich kann einem Erben alles zugeschlagen werden. Möglicherweise kollidiert das Testament dann aber mit den gesetzlichen Regelungen. Gerade, wenn mehrere Erbberechtigte existieren, wird die Erbmasse verteilt. Hier wird über das Testament festgeschrieben, in welcher Weise sich das Erbe verteilt. So kann Kindern und Partnern ein Teil des Erbes zugesprochen werden, bestimmte Sachwerte gehen aber in eine Stiftung.

Testament erstellen – so geht's

Testament handschriftlich verfassen

Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser persönlich verfasst werden. Dazu hat es bestimmten Erfordernissen zu genügen. Die Handschrift sollte deutlich lesbar sein. Aus dem Testament müssen dessen Charakter und der Verfasser klar hervorgehen. Außerdem sind Datumsangaben und der Ort extrem wichtig. Natürlich ist das eigenhändige Testament zu unterschreiben.

Testament sicher verwahren

Damit im Erbfall auch wirklich nach dem Testament gehandelt werden kann, muss es sicher und zugänglich verwahrt werden. Dies kann beispielsweise über eine vertraute Person der Fall sein. Der letzte Wille lässt sich aber auch über einen Notar verwahren. Dies hat den Vorteil, dass an der Echtheit kein Zweifel aufkommen kann.

Was ist besonders zu beachten?

Es gibt einige Ansichten rund um das Testament, die so in der Praxis nicht stimmen. Solche Halbwahrheiten oder Fehleinschätzungen führen schnell zu Fehlern bei dessen Erstellung.

Hier die gängigsten Fehler und wie umgangen werden können:

  • Kinder und Partner enterben: Angehörige in direkter Linie können nicht ohne Weiteres enterbt werden. Generell haben der Partner und Kinder einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs ohne Testament.
  • Der Partner bekommt ohne Testament alles: Auch diese Ansicht ist falsch. Grundsätzlich teilen sich Hinterbliebene die Erbfolge. Ohne Testament steht dem Partner und Kindern jeweils die Hälfte des Erbes zu.
  • Verschenken statt enterben: Wer unbedingt verhindern will, dass Erbberechtigte ihren Pflichtteil erhalten, kann die Erbmasse zu Lebzeiten durch Schenkung abbauen. An diesem Punkt ist immer zu bedenken, dass solche Maßnahmen angefochten bzw. in den Pflichtteil eingerechnet werden können – wenn sie weniger als 10 Jahre zurückliegen.
  • Das Testament muss nur unterschrieben werden: Diese Sicht ist schlicht falsch. Ein eigenhändiges Testament ist immer durch den Erblasser bzw. in der Berliner Form durch den Ehepartner zu verfassen.

Fazit: Das Testament spart Ärger

Erben kann schnell zum Streit führen. Und nicht immer wollen Erblasser, dass das Erbe unter allen Berechtigten gleich aufgeteilt wird. Ein Testament gibt dem Ganzen immer einen Rahmen und formuliert die Wünsche des Erblassers nach dessen Tod. Damit es diesem Anspruch gerecht werden kann, sind einige Punkte zu beachten – wie Schriftform und Pflichtteil.

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